● Plus 6,8 Prozent neue Ausbildungsverträge
● Zuversichtlich stimmende Vorboten für das Ausbildungsjahr 2022/2023
● Bei Abbruchquoten gegensteuern
„Zum 30. Juni 2022 verzeichnen die Kammern der Freien Berufe 25.469 neue Ausbildungsverträge,
ein Plus von 6,8 Prozent gegenüber dem Vorjahreszeitpunkt. Dieser Wert liegt zudem über dem des
Vor-Corona-Jahres 2019 (24.808). Eine beachtliche Leistung der ausbildenden Freiberuflerinnen und
Freiberufler sowie deren Kammern und Verbände“, so BFB-Präsident Friedemann Schmidt zu den
neu abgeschlossenen Ausbildungsverträgen bei den Freien Berufen.
Und sagt weiter: „Das sind zuversichtlich stimmende Vorboten für das Ausbildungsjahr 2022/2023,
das in Kürze startet, und spricht für den unvermindertenFachkräftebedarf. Wir Freiberuflerinnen
und Freiberufler brauchen gut qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und sichern uns mit
unserem hohen Ausbildungsengagement die Fachkräfte von morgen. Das liegt in unserem ureigenen,
aber auch im allgemeinen Interesse: Wir sind der Schlüssel für die gelingende Transformation von
Gesellschaft und Wirtschaft und leisten unsere Beiträge für die großen Zukunftsaufgaben: Ob
Energiewende und Klimaschutz, die Schaffung bezahlbaren Wohnraums, aber auch die Versorgung
einer immer älter werdenden Bevölkerung im Zuge des demografischen Wandels, ohne uns gibt es
keinen Fortschritt.
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„Die Freien Berufe sorgen sich im Zuge des Krieges gegen die Ukraine vor einer sich weiter
verfestigenden Wirtschaftskrise und einem schwierigen Marktumfeld. Eine Skepsis, die die Besorgnis
über den weiteren Verlauf der Coronapandemie überlagert“, so BFB-Präsident Friedemann Schmidt
zu den Ergebnissen der Umfrage.
Und sagt weiter: „Das spiegelt sich auch im Geschäftsklima wider. Zwar fällt dieses besser aus als in
der sonstigen Wirtschaft, aber gerade die Geschäftserwartungen trüben es deutlich ein. Überdies
macht der Fachkräftemangel den Freien Berufen mehr und mehr zu schaffen. Die Freien Berufe
stoßen zunehmend an ihre Kapazitätsgrenzen und gehen darüber hinaus. Wenn diese Überlast mit
Überstunden nicht mehr zu kompensieren ist, bedeutet dies in letzter Konsequenz auch, dass
Aufträge abgelehnt werden müssen. Dabei werden die Freien Berufe mehr denn je gebraucht –
neben der klassischen Daseinsvorsorge – sind es zunehmend aktuelle große Herausforderungen, bei
denen sie Schlüsselfunktionen haben: Ob (Sofort-)Hilfe und die Integration der zu uns geflüchteten
Ukrainerinnen und Ukrainer oder die Transformation hin zu mehr Klimaschutz und Nachhaltigkeit,
hierfür wie für andere Aufgaben sind die Freien Berufe und ihre Expertise unentbehrlich.“
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Der BFB engagiert sich auch in der diesjährigen Fortsetzung des
„Sommers der Berufsausbildung“ im Rahmen der Allianz für Aus- und
Weiterbildung. Zusammen mit der Integrationsbeauftragten der
Bundesregierung und dem Bundesministerium für Wirtschaft und
Klimaschutz übernahm der BFB die Federführung für das Thema
„Vielfalt in der Ausbildung“, einer der inhaltlichen Schwerpunkte
für Juli und August 2022. Hierzu wurde jetzt ein Video von
BFB-Präsident Dipl.-Pharm. Friedemann Schmidt veröffentlicht. Er sagt
auch mit Blick auf die aus der Ukraine Geflüchteten: „Gerade bei uns
Freien Berufen können junge Menschen als Auszubildende in Berufen, in
denen sie viel mit Menschen zu tun haben, mit einer zusätzlichen
Sprache und ihrer interkulturellen Kompetenz punkten. Sie sind
willkommen!“
Link zum Video
Der Bundesverband der Freien Berufe e. V. (BFB) hat heute offiziell sein Jobportal für geflüchtete
Ukrainerinnen und Ukrainer gestartet. Unter www.freieberufe-jobportal.de bietet der BFB mit
tatkräftiger Unterstützung seiner Mitgliedsverbände aktuelle Stellen, Ausbildungs- und
Praktikumsplätze an. Das Jobportal informiert exklusiv über freie Stellen in den Freien Berufen. In
den ersten Stunden haben viele Freiberuflerinnen und Freiberufler rund 450 Angebote in
Deutschland online gestellt. Vor Veröffentlichung werden alle Angebote zudem individuell geprüft,
sodass sichergestellt ist, dass keine unpassenden Angebote auf der neuen Jobplattform landen. Das
Jobportal ist aber auch offen für Menschen aus Deutschland, die sich für eine Stelle, eine Ausbildung
oder ein Praktikum interessieren.
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unter dem Titel „Liberal Professions: Lessons Learned and Challenges
Ahead" richtet der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss (EWSA)
am 10. Mai 2022 die 6. Ausgabe des „Europäischen Tages der Freien
Berufe" aus. Die verschiedenen Panels werden sich mit wichtigen Themen
befassen, von der Digitalisierung über Bildung bis hin zu nachhaltiger
Entwicklung. Für die deutschen Freien Berufe werden BFB-Präsident
Friedemann Schmidt, als auch BFB-Vizepräsident und Präsident der
Bundesingenieurkammer Heinrich Bökamp an der Veranstaltung aktiv
teilnehmen.
Gerne können Sie sich hier bis zum 5. Mai 2022 (12 Uhr) zur
Veranstaltung anmelden. Die Teilnahme ist allerdings ausschließlich
online möglich.
Weitere Informationen, wie etwa zum Programm finden Sie hier. Die
Veranstaltung wird verdolmetscht.
Über eine rege virtuelle Teilnahme würden wir uns freuen.
Aktuell startet turnusmäßig die erste Konjunkturbefragung der Freien
Berufe des Jahres 2022.
Wie immer widmen wir uns neben den konjunkturellen Entwicklungen einem
Sonderthema: Diesmal der Evaluation des Gründungs-standortes
Deutschland. Daneben sind auch einige Fragen zu coronabedingten
Personalausfällen enthalten.
Die Befragung ist bereits online und bis 08.05.2022 zugänglich:
Zugangslink: www.t1p.de/konjunktur22
Die Befragung dauert wie immer etwa 12 Minuten und erfolgt anonym.
„Egal ob Freiberuflerin oder Freiberufler, bei uns zählt nur die individuelle Qualifikation, so BFB-Präsident Friedemann Schmidt anlässlich des diesjährigen Internationalen Frauentages. Und sagt
weiter: „Die Freien Berufe schließen sich dem Motto „Break the Bias“ an, das zum Ausdruck bringt,
Vorurteile zu überwinden und Klischees gegen den Strich zu bürsten.
Frauen, die ihre Karriereoption in der freiberuflichen Selbstständigkeit sehen, befinden sich in bester
Gesellschaft und liegen voll im Trend. Das zeigt der Anteil der Frauen an den Gründungen: In Freien
Berufen sind 52,8 Prozent der Gründenden weiblich – ein Wert, der stabil bleiben dürfte: Erstens weil
die Zahl der gut gebildeten Frauen, speziell der Akademikerinnen, in der Bevölkerung tendenziell
steigt. Hiervon profitieren die Freien Berufe ganz besonders, da 80 Prozent der Freien Berufe selbst
ein Hochschulstudium absolviert haben. Zweitens weil Vorbilder die Berufswahl prägen. Wo schon
viele Frauen sind, gibt es eben auch viele Vorbilder, für deren Berufsbilder sich wiederum andere
Frauen entscheiden.
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EWSA bekräftigt besondere Rolle von Freien Berufen.
Das Plenum des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses (EWSA) hat am 19. Januar 2022 eine Initiativstellungnahme mit dem Titel: "Next
Generation SME Strategy – Enhancing Effective and Swift Delivery"
verabschiedet. Der BFB-Vertreter im EWSA, Martin Böhme, hat an diesem
Dossier mitgearbeitet und konnte durch sein Engagement erreichen, dass
die Bedeutung von berufsrechtlichen Regelungen bei den Freien Berufen im
Text berücksichtigt wurde.
zum Initiativbericht (englisch)
Deutschland braucht mehr Gründerinnen! Dafür haben wir mit unserem
Partner, der Zeitschrift „emotion“, zwei Web Conventions mit dem Titel
„Frauensache: Unternehmen gründen" entwickelt. Die zwei
Veranstaltungen am 17. Februar 2022 und am 17. März 2022, jeweils
zwischen 14:30 Uhr und 18:30 Uhr stellen den Auftakt des thematischen
Arbeits-schwerpunkts des BFB zum Jahr der Gründung 2022 dar.
Hier können sich Interessierte anmelden.
Die Teilnahme ist für alle Interessentinnen und Interessenten
kostenlos.
die Europäische Kommission hat am 9. Dezember 2021 Vorschläge
unterbreitet, wie die Arbeitsbedingungen von Plattformbeschäftigten und
Solo-Selbstständigen verbessert werden können. Unter bestimmten
Umständen könnten grundsätzlich davon auch Angehörige Freier Berufe
profitieren. Das Paket umfasst …
· eine Mitteilung [1] über die Vorgehensweise und Maßnahmen
der EU im Bereich Plattformarbeit;
· einen Vorschlag für eine Richtlinie [2] zur Verbesserung der
Arbeitsbedingungen in der Plattformarbeit;
· einen Entwurf für Leitlinien [3], um die Anwendung des
EU-Wettbewerbsrechts auf Tarifverträge von Solo-Selbstständigen zu
klären. Dies schließt auch Personen ein, die über digitale
Arbeitsplattformen arbeiten (vgl. BFB-Informationen vom 19. Januar und
8. März 2021).
Die EU-Kommission fordert in ihrer Mitteilung die Mitgliedstaaten, die
Sozialpartner und alle einschlägigen Akteure auf, konkrete Maßnahmen
zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der Plattformarbeit
vorzuschlagen. Sie bekennt sich dabei einerseits dazu, die Vorteile des
digitalen Wandels voll ausschöpfen und andererseits die soziale Marktwirtschaft in Europa zu schützen. Die EU möchte außerdem mit
gutem Beispiel vorangehen und einen Beitrag zu künftigen globalen
Standards für hochwertige Plattformarbeit leisten. Plattformen seien grenz-überschreitend tätig und erforderten daher auch einen
grenzübergreifenden Regulierungsansatz.
Mit der vorgeschlagenen Richtlinie soll sichergestellt werden, dass
Personen, die über digitale Arbeitsplattformen arbeiten, den
rechtmäßigen Beschäftigungsstatus erhalten, der ihren tatsächlichen
Arbeitsregelungen entspricht. Sie enthält eine Liste von
Kontrollkriterien, mit deren Hilfe festgestellt werden kann, ob es sich
bei der Plattform um einen „Arbeitgeber“ handelt. Erfüllt die
Plattform mindestens zwei der Kriterien, wird rechtlich davon ausgegangen, dass sie ein Arbeitgeber ist. Den über sie arbeitenden
Personen würden daher die mit dem Status „Arbeitnehmer/in“
verbundenen Arbeitnehmer-rechte und sozialen Rechte zustehen. Die als
„Arbeitnehmer/in“ eingestuften Personen hätten damit gegebenenfalls
Anspruch auf den Mindestlohn, Tarifverhandlungen, geregelte
Arbeitszeiten und Gesundheitsschutz, bezahlten Urlaub und verbesserten
Zugang zum Schutz vor Arbeitsunfällen, Leistungen bei Arbeitslosigkeit
und Krankheit sowie beitragsabhängige Altersrente. Plattformen haben
das Recht, diese Einstufung anzufechten oder „zu widerlegen“, wobei
sie nachweisen müssen, dass kein Beschäftigungsverhältnis besteht.
Die Richtlinie will zudem die Transparenz bei der Nutzung von
Algorithmen durch digitale Arbeitsplattformen erhöhen, eine
Überwachung der Einhaltung der Arbeitsbedingungen durch Menschen
gewährleisten und das Recht vorsehen, automatisierte Entscheidungen
anzufechten. Diese neuen Rechte sollen sowohl Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmern als auch echten Selbstständigen gewährt werden.
Der Vorschlag der EU-Kommission beabsichtigt ferner, für mehr
Transparenz in Bezug auf die Plattformen sorgen, indem die bestehenden
Verpflichtungen zur Anmeldung von Arbeitsverhältnissen gegenüber
nationalen Behörden klargestellt und die Plattformen aufgefordert
werden, den nationalen Behörden wichtige Informationen über ihre
Tätigkeiten und die über sie tätigen Personen bereitzustellen.
Die EU-Kommission eröffnete außerdem eine bis zum 24. Februar 2022
laufende öffentliche Konsultation [4] zu dem Entwurf von Leitlinien zur
Anwendung des EU-Wettbewerbsrechts auf Tarifverträge für
Solo-Selbstständige. Dieser Leitlinienentwurf soll für
Rechtssicherheit sorgen und sicherstellen, dass das EU-Wettbewerbsrecht
die Bemühungen bestimmter Solo-Selbstständiger nicht behindert, ihre
Arbeitsbedingungen, einschließlich des Arbeitsentgelts, per
Tarifvertrag zu verbessern, wenn sie sich in einer relativ schwachen
Position befinden, etwa aufgrund einer äußerst ungleichen Verteilung
der Verhandlungsmacht. Die endgültige Fassung der Leitlinien soll
zusammen mit dem Folgenabschätzungsbericht im zweiten Quartal 2022
veröffentlicht werden. Die endgültigen Leitlinien sind für die
EU-Kommission bei der Auslegung und Durchsetzung der
EU-Wettbewerbsvorschriften verbindlich.
Die Lage in unserem Land ist sehr ernst. In vielen Regionen Deutschlands steigen die Inzidenzen, die Belastung in den Krankenhäusern gerät vielerorts an seine Grenzen,
insbesondere im Süden und Osten Deutschlands. Die Pandemie trifft unser ganzes Land hart. Über die solidarische Verteilung von Intensivpatienten sind wir alle eng
miteinander verbunden.
Deshalb werden wir in einem Akt der nationalen Solidarität gemeinsam dafür sorgen, dass die Infektionszahlen wieder sinken und unser Gesundheitssystem entlastet wird.
Links:
• Beschlüsse der Videoschaltkonferenz
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich möchte Sie über das Ergebnis der heutigen Videokonferenz des BFB-Präsidiums aus Anlass der Hochwasser-Katastrophe in Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen informieren:
Mit ihrer besonderen Expertise sind die Freien Berufe wertvolle Ansprechpartner für Betroffene. Wir Freiberuflerinnen und Freiberufler verfügen über ein breites Spektrum an Kompetenzen – von der ärztlichen und psychotherapeutischen Betreuung, über die Begutachtung von Gebäudeschäden, die Beurteilung der rechtlichen Zulässigkeit von Wiederaufbaumaßnahmen bis hin zur Prüfung der steuerrechtlichen Berücksichtigungsfähigkeit bestimmter flutbedingter Belastungen. Verschiedene Mitgliedsorganisationen des BFB unterstützen Flutopfer auch unter Einsatz der Expertise von Berufsangehörigen aus nicht betroffenen Regionen und weisen öffentlich auf insoweit bestehende Hilfsmöglichkeiten hin.
Zudem haben viele Freiberufler selbst durch die Katastrophe schwere persönliche und existentielle Verluste erlitten. Dies beginnt bei der Zerstörung von Kanzleien, Praxen, Büros und Apotheken, die für lange Zeit nicht wieder den Betrieb werden aufnehmen können, und geht bis zur Verletzung oder im schlimmsten Fall zum Tod von engen Verwandten, Freunden sowie Kolleginnen und Kollegen. Dies betrifft auch das Umfeld der Freien Berufe. So erfuhren wir, dass durch die Flut die Berufsschule in Bad-Neuenahr/Ahrweiler zerstört wurde und dass mehrere Lehrer ums Leben gekommen sind.
Schon seit Tagen ist ein hohes Maß an kollegialer Hilfe festzustellen – von der Überlassung von Räumen und Technik bis zu Spenden. Gleichwohl ist davon auszugehen, dass die Bewältigung der vielfältigen Folgen der Katastrophe in menschlicher, baulicher, organisatorischer und rechtlicher Hinsicht einen langen Zeitraum brauchen wird. Auf die ersten Schritte des Rettens, Aufräumens und der Gewinnung des Überblicks folgt die Phase des Wiederaufbaus, der Prüfung von Ansprüchen und der Wahrnehmung von politischen Hilfen. Eine solch umfangreiche Schadensfolgenbekämpfung wird sich unvermeidlich als längerer Prozess darstellen; so zog sich die Auszahlung von Hilfsgeldern für die Opfer der Flut in Sachsen 2013 bis in das Jahr 2020 hinein.
Der BFB sieht in dieser Ausgangslage folgende Aufgaben für sich als Dachorganisation:
- Ermöglichung des Best-Practice-Austauschs der Mitgliedsorganisationen mit ihren Maßnahmen untereinander. Im Mittelpunkt steht ein ständig aktualisierter Überblick über die verschiedenen Maßnahmen der Mitgliedsorganisationen auf Bundes- und vor allem auf Landesebene, idealerweise in Form von FAQs.
- Im Zusammenhang damit haben wir eine Hotline für die Mitgliedsorganisationen eingerichtet: 030 28 44 44 55, welche ab dem 22. Juli 2021 montags bis freitags zwischen 9:00 Uhr und 17:00 Uhr freigeschaltet sein wird.
- Unter https://www.freie-berufe.de/hochwasser-in-deutschland/ startet heute die Dokumentation der Hilfsleistungen der freiberuflichen Berufsgruppen im Sinne des Gemeinwohls.
- Diese Informationen können von den BFB-Mitgliedsorganisationen wiederum für ihre jeweiligen Hilfsaktionen genutzt werden.
- Wir werden auch die politischen Unterstützungsmaßnahmen dokumentieren.
- Zudem werden wir uns – wie seinerzeit bezüglich der Corona-Hilfen geschehen – gegenüber der Bundesregierung dafür einsetzen, dass die Hilfsprogramme so ausgestaltet werden, dass sie den Besonderheiten der Freien Berufe angemessen Rechnung tragen.
- Neben der Website werden wir auch in dieser Hinsicht in regelmäßigen Mailings unsere Mitgliedsorganisationen über aktuelle Entwicklungen informieren.
Da die Möglichkeiten des BFB, einen Informationsaustausch mit den Mitgliedsorganisationen und vor allem unter diesen zu organisieren, maßgeblich davon abhängen, dass der BFB durch seine Mitglieder über deren Aktivitäten zur Milderung der Folgen der Katastrophe unterrichtet wird, bitte ich Sie ganz herzlich, uns insoweit ständig aktuell auf dem Laufenden zu halten.
Vielen Dank für Ihren Beitrag zur freiberuflichen Solidarität in diesen erneut herausfordernden Zeiten.
Mit freundlichen Grüßen
Prof. Dr. Wolfgang Ewer
BFB-Präsident
Die schweren Überflutungen haben tiefe Spuren hinterlassen. Auch Freiberufler sind betroffen. Mit ihrer besonderen Expertise sind die Freien Berufe aber auch wertvolle Ansprechpartner für Betroffene.
Der Bundesverband der Freien Berufe hat eine Seite mit aktuellen Informationen zusammengestellt. Dieses Angebot wird fortlaufend aktualisiert.
https://www.freie-berufe.de/hochwasser-in-deutschland/
FAQ-Sammlung
zur Hochwasser-Katastrophe
BM Altmaier kündigt Mittel zur Überbrückung von
Umsatzausfällen an.
Fragen und Antworten zu den Hochwasserhilfen der
Bundesregierung
Fortlaufend aktualisierte Informationen zur Lage, Ansprechpartner für
Hilfe und Unterstützung
Entwicklungs- und Implementierungsprozess der Nationalen Reserve Gesund-heitsschutz (NRGS) – erster Schritt einer umfassenden Vorsorgestrategie im Bevölkerungsschutz
Beschluss Bund über die Soforthilfe für die Flut
BMF-Briefing zu den Bundesmitteln für die Sofort- und
Wiederaufbauhilfe
Die Freien Berufe sind eine Zukunftsbranche – und eine sichere Bank für junge Menschen, die in ihr Berufsleben starten. Über 127.000 junge Menschen werden von einem Freiberufler ausgebildet. Der Kontakt mit den unterschiedlichsten Menschen gehört zu ihrem Arbeitsalltag, sie haben jeden Tag viel mit Patienten, Mandantinnen, Klienten oder Kundinnen zu tun und natürlich mit dem Team, zu dem sie gehören. Für jedes Talent ist bei den Ausbildungsberufen in Praxen, Kanzleien, Büros und Apotheken etwas dabei.
Die Bundesministerien für Familie, Senioren, Frauen und Jugend sowie Bildung und Forschung rufen zusammen mit dem BFB und anderen Wirtschaftsorganisationen wie BDA und ZDH zum Girls'Day und Boys'Day 2021 auf. Der BFB engagiert sich seit 2009 in diesem Format, das für Unternehmen, Schulen sowie Schüler und deren Eltern vielfältige Möglichkeiten anbietet, sich beruflich jenseits eingefahrener Vorstellungen zu orientieren.
Die Teilnahme am Girls'Day/Boys'Day bringt viele Vorteile mit sich:
• als Maßnahme für Fachkräftegewinnung, da frühzeitig das Interesse junger Menschen für den Beruf geweckt wird,
• als Erweiterung der Optionen beruflicher Zukunft für Mädchen und Jungen ab der fünften Klasse,
• als Werbung für die anspruchsvollen dualen Ausbildungen in den Freien Berufen, die oft unter Jungen nicht sehr nachgefragt sind.
Die Freien Berufe arbeiten im Interesse der Gesellschaft. Sie sind dabei
stets nah bei den Menschen in unserem Bundesland. Mit ihrer großen
thematischen Bandbreite haben die Freien Berufe eine Schlüsselrolle auf
dem Weg aus der Pandemie, hin zur gesellschaftlichen und
wirtschaftlichen Normalität. Auf diesem Weg sind die Freiberuflerinnen
und Freiberufler gleichzeitig Betroffene und Problemlöser. Der
Landesverband der Freien Berufe Rheinland-Pfalz hat zur bevorstehenden
Landtagswahl mit seinen Mitgliedskammern und -verbänden, drei
Kernbereiche herausgearbeitet, die für unsere jeweiligen Berufsgruppen
von zentraler Bedeutung sind. Als Dachverband geht es uns darum,
den Fokus der politischen Parteien auf diese drei Themen zu lenken, da
sie die Freien Berufe gemeinsam betreffen, natürlich sind diese Aspekte
nur als Schwerpunkte und Schlaglichter zu verstehen.
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in den Corona-Hilfen ist ständige Bewegung. Heute möchten wir Sie 1)
über Änderungen bei der Antragstellung für Kurz-arbeitergeld sowie 2)
die Ausweitung des Kinderkranken-geldes informieren:
1. Pandemiebedingt ist die Anzahl für Anträge zum
Kurzarbeitergeld sowie zum Saison-Kurzarbeitergeld angestiegen (laut
Hochrechnung der BA kann für 2021 von circa 3 Mio. KUG-Anträgen und
285. 000 Saison-KUG Anträgen ausgegangen werden. 2018 und 2019 gab es
21.530 bzw. 41.540 KUG-Anträge sowie 290.397 bzw. 278.815
Saison-KUG-Anträge). Daher soll die Übermittlung der Anträge für
Kurzarbeitergeld, Saisonkurzarbeitergeld, die Erstattung der
Sozialversicherungsbeiträge und der zusätzlichen Leistungen zum
Saison-Kurzarbeitergeld zukünftig als optionales Verfahren nicht mehr
nur schriftlich beantragt werden können, sondern auch elektronisch
über die Entgeltabrechnungsprogramme der Arbeitgeber und das damit
verbundene Meldeverfahren durchgeführt werden. Hierzu hat die
Bundesregierung den in der Anlage befindlichen Referentenentwurf als
gesetzliche Grundlage für ein optionales elektronisches Verfahren zur
Beantragung u.a. des Kurzarbeitergeldes geschaffen.
2. Vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie haben die
Bundeskanzlerin und die Ministerpräsidentinnen und -präsidenten der Länder am 5. Januar 2021 beschlossen, das Kinderkrankengeld im Jahr 2021 um zehn zusätzliche Tage pro Elternteil (20 zusätzliche Tage für Alleinerziehende) auszuweiten. Das Bundeskabinett soll die anliegende Formulierungshilfe für einen Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und der SPD zur Ausweitung des Kinderkrankengeldes am 13. Januar 2021 beschließen. Der zweite Durchgang im Bundesrat ist für den 12. Februar geplant.
Der Anspruch ist beschränkt auf das Kalenderjahr 2021 und soll auch für die Fälle gelten, in denen eine Betreuung des Kindes zu Hause erforderlich ist, weil die Schule oder die Kindertages-einrichtung ganz oder teilweise pandemiebedingt geschlossen oder die Kinderbetreuung eingeschränkt ist. Die Schließung der Betreuungseinrichtung, das Betretungsverbot, die Verlängerung der Schul- oder Betriebsferien, die Aussetzung der Präsenz-pflicht oder die Einschränkung des Zugangs zum Betreuungs-angebot ist den Krankenkassen nachzuweisen.
Die Krankenkasse kann hierzu die Vorlage einer Bescheinigung der jeweiligen Einrichtung verlangen. Das gilt auch für den Fall, dass das Kind auf Grund der Empfehlung von behördlicher Seite die Einrichtung nicht besucht hat. Für die Zeit des Bezugs von Krankengeld ruht für beide Elternteile
der Anspruch nach § 56 Abs. 1a IfSG. Nach der Begründung soll für
denselben Zeitraum zusätzlich zu dem Bezug von Krankengeld weder für
das dem Kinderkranken-geldbezug zugrundeliegende Kind noch für ein
anderes betreuungsbedürftiges Kind eine Entschädigungs-leistung
beansprucht werden können.
Zur Kompensation der Kostenbelastung der gesetzlichen Krankenkassen ist
zunächst eine pauschale Erhöhung des Bundeszuschusses i. H. v. 300
Mio. € vorgesehen. Sollten die Aufwendungen darüber hinausgehen,
erfolgt eine Spitzabrechnung.
Link: Referentenentwurf der Bundesregiereung
Auf der Videoschaltkonferenz der Bundeskanzlerin mit den
Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder
am 5. Januar 2021 wurde folgendes beschlossen. Sie erhalten den Beschluss der
Bund-Länder-Konferenz über die derzeit bestehenden Corona-Maßnahmen sowie die „Synopse“ mit den darin erkennbaren Änderungen gegenüber
dem übersandten Entwurf (siehe Mail: BFB-INFORMATION (2 KW
1/2021).
Die nächste Bund-Länder-Konferenz ist für den 25. Januar 2021
geplant. Wir werden Sie weiterhin informieren.
- Beschluss MPK 05012021
- Synopse zum Entwurf
nachdem die zweite und dritte Lesung des Jahressteuer-gesetzes 2020
mehrfach verschoben wurde, beschloss der Deutsche Bundestag das Gesetz
am 16. Dezember 2020 in der Beschlussfassung des Finanzausschusses.
Durch eine Reihe von Umdrucken wurde der Regierungs-entwurf des Jahressteuergesetzes 2020 an einigen Stellen geändert. Mit den Anlagen erhalten Sie das Jahressteuer-gesetz 2020 in der beschlossenen Fassung.
Anlage 1
Anlage 2
Wir alle blicken gespannt auf das aktuelle Corona-Geschehen nach Weihnachten und dem Jahreswechsel. Mit den Impfungen wurde begonnen. Wie entwickelt sich die Krise? In diesem Zusammenhang erhalten Sie einen tagesaktuellen Überblick zur medizinischen COVID-19 Lage des BMG.
Mehr Info ...
Hier haben wir für Sie eine aktualisierte Übersicht der verschiedenen bundesweiten Hilfsangebote zur Bewältigung der Corona-Krise zusammengestellt.
Link zum Download der PDF-Datei
Die Corona-Krise lähmt die Wirtschaft und bringt das öffentliche Leben zum Erliegen. Hier finden Sie eine anschauliche Übersicht, die die
KfW-Corona-Hilfen für junge und etablierte Unternehmen und die
Soforthilfe des Bundes nach ausgewählten Merkmalen wie
Unternehmensgröße, Unternehmensalter, Maximaler (Kredit-)Betrag
Rückzahlung und Haftungsfreistellung (Risikoübernahme durch die KfW)
vergleicht.
Hier gelangen Sie zur aktuelle Zusammenfassung des Bundeswirtschaftsministeriums
"Maßnahmenpaket für Unternehmen
gegen die Folgen des Coronavirus"
(Stand: 23. April 2020).
Von besonderer Bedeutung für viele kleine und
mittelständische Unternehmen ist die Einführung des „KFW-SCHNELLKREDIT 2020“.
Er ermöglicht kleinen und mittleren Unternehmen Kredite für Betriebsmittel und Investitionen bis zu einer maximalen Kreditsumme von 800.000 Euro bei einer 100% igen Haftungsfreistellung durch die KfW. Im Interesse einer schnellen
Kreditbewilligung nimmt die KfW dabei keine Risikoprüfung vor. Erste
Kredite wurden bereits bewilligt.
Im KFW SONDERPROGRAMM 2020 wurde die Laufzeit der Kredite auf bis zu sechs (statt bisher bis zu fünf) Jahre, für Kredite bis zu 800.000 Euro sogar bis zu 10 Jahre verlängert. Bis einschließlich 22.April sind bereits 17.099 Anträge mit einem Volumen von ca. 29 Milliarden Euro eingegangen. Davon wurden über 98 % bewilligt. Rund 99 % davon im Bereich von bis zu 3 Mio. Euro, die insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen zugute kommen.
Die Soforthilfe für kleine Unternehmen und
Solo-Selbstständige wurde (Stand 23.4.) bereits über 1,2 Milionen mal
mit einem Volumen von rund 9,7 Milliarden Euro bewilligt.
Der Koalitionsausschuss hat am 22. April weitere Massnahmen beschlossen. Dabei geht es u.a. um eine Erhöhung des Kurzarbeitergelds, die befristete Senkung des Mehrwertsteuersatzes für Speisen in der Gastronomie auf 7% und eine pauschalierte Herabsetzung
bereits geleisteter Steuer-Vorauszahlungen im Hinblick auf Verluste im Jahr 2020 für kleine und mittelständische Unternehmen.
Die zunehmende Ausbreitung des Coronavirus und die damit einhergehenden Folgen betreffen auch die Freien Berufe. Gerade kleine und mittlere Unternehmen müssen mit wirtschaftlichen Auswirkungen und finanziellen Einbußen rechnen. Staatliche Hilfsangebote laufen nach und nach an. Aber auch Fragen im Hinblick auf die Büroorganisation, auf arbeitsrechtliche Auswirkungen und dergleichen stellen sich aktuell zuhauf und in vielgestaltiger Form. Mit dieser Seite bündeln wir wesentliche Informationen gezielt für Sie.
Die verlinkte PDF-Datei listet die verschiedenen Hilfsangebote des Bundes und der Länder auf.
Weitere Informationen liefert ein Artikel von RA Martin Schafhausen.
Arbeitslosengeld II (ALG II) gibt es nicht nur für Arbeitnehmer. Der Bundestag hat deutliche Erleichterungen bei der Bewilligung für Leistungen nach dem SGB II beschlossen und in § 67 SGB II ein vereinfachtes Verfahren für den Zugang zu sozialer Sicherung aufgrund der aktuellen Situation geregelt (BT-Drucksache 19/18107). Für Bewilligungszeiträume, die vom 1. März 2020 bis zum 30. Juni 2020 beginnen, wird Vermögen für die Dauer von sechs Monaten nicht berücksichtigt, sofern das Vermögen nicht erheblich ist. Des Weiteren gelten die tatsächlichen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung für die Dauer von sechs Monaten als angemessen. Über den Anspruch ist vorläufig - ohne Ermessen - stets für sechs Monate zu entscheiden. Eine Verkürzung ist nicht zulässig.
Präsident der Ingenieurkammer Rheinland-Pfalz
Präsident der Landesärzte-kammer Rheinland-Pfalz
Präsident der Pfälzischen Rechtsanwaltskammer Zweibrücken
Geschäftsführer der Ingenieur-kammer Rheinland-Pfalz